Fintechs in der Versicherungsbranche: Google gibt auf!

Sergey Brin

Google-Gründer Sergey Brin

Vor einem Jahr war Google angetreten die Versicherungsbranche das Fürchten zu lehren. Kunden sollten ihre Versicherungen nicht mehr wie gewohnt bei ihrem Versicherungsmakler unterschreiben, sondern nach einem Vergleich bei dem Vergleichsdienst Google Compare online abschließen. Jetzt wird der Dienst sang- und klanglos abgeschaltet.

Die Branche zitterte vor der Marktmacht des Silicon Valley Riesen Google. Mit nahezu unbegrenzten Mitteln wäre es dem derzeit wertvollsten Konzern der Welt ein leichtes die Spielregeln der Branche neu zu definieren und den etablierten Marktteilnehmern das Geschäft zu zerstören.

Doch anders als erwartet zeigten die Versicherungskunden wenig Interesse am Google-Angebot und blieben bevorzugt bei ihren Versicherungsfachleuten, welche vor allem mit persönlichem Kontakt beim Kunden punkten konnten. Nun zieht Google die Konsequenz und stampft den Vergleichsdienst zum 23. März 2016 ein. In einem Schreiben teilt der Konzern mit:

„Obwohl die Menschen sich auf der Suche nach Finanzdienstleistungen an Google wenden, hat der Dienst Google Compare nie den erhofften Erfolg gehabt. Wir wissen Ihre Partnerschaft zu schätzen und uns ist auch klar, dass diese Entscheidung einige enttäuschen wird.“

Google Compare dürfte nicht das letzte Fintech sein, das mit großen Erwartungen in den Markt für Finanz- und Versicherungsleistungen einsteigt – und anschließend mit zusammengekniffenen Schwanz vom Hof gejagt wird. Denn die Kosten für einen Markteintritt sind teils enorm.

Das viel gelobte Versicherungs-Fintech Clark bietet beispielsweise bis zu 150 Euro Bestandskundenprämie, wenn ein Kunde das Portfolio verschiebt. Ob die so geworbenen Kunden sich für das Unternehmen jemals rechnen darf dabei bezweifelt werden – profitloses Wachstum sei das, lästern Kritiker.

Viele Fintechs haben im Vorhinein wohl nicht mit der massiven Gegenwehr der Branche gerechnet.

Die großen Maklerpools wie Fonds Finanz und Jung, DMS & Cie., die Zugriff auf einen großen Teil der Vertriebskapazitäten haben sowie riesige Bestände verwalten, kontern die Angriffe der Fintechs mit eigenen Software- und App-Lösungen.

Maxpool, ein Hamburger Maklerpool, kündigte bereits an, dass man in keinem Fall mit Fintechs kooperieren würde. Geschäftsführer Oliver Drewes nennt die Fintechs „Bestandsräuber“, die nur zu gerne auf eine qualitative Beratung verzichten. „Kooperationen mit FinTechs, die nur Bestände einsammeln, halten wir für nicht partnerschaftlich gegenüber Maklern, die verantwortungsvoll für eine individuelle Kundenberatung einstehen“, kommentiert Drewes gegenüber dem Versicherungsboten.

Und eines haben viele Fintechs wohl wie Google unterschätzt: die konservative Versicherungsbranche ist flexibler als angenommen – insbesondere auf der Vermittlerseite. Selbst einstige Konkurrenten arbeiten neuerdings gemeinsam an Abwehrstrategien und generieren Größen- und Skaleneffekte. Und wenn Kooperationen nicht mehr helfen, konsolidiert sich die Branche.

Bereits seit Jahren fusionieren Maklerpools zu immer größeren Einheiten.

Und zwar erfolgreich, wie Dr. Sebastian Grabmaier, Chef des Maklerpools Jung, DMS & Cie, erklärt. JDC sei das beste Beispiel, dass Fusionen unter Pools Wachstumsimpulse auslösen und erfolgreich sein können. Eine gewisse Größe der Einkaufsgemeinschaften würde es neuen Akteuren schwer machen, zu den etablierten Anbietern aufzuschließen, erklärt Grabmaier.

Allerdings sei es noch wichtiger möglichst gut auf die sich schnell verändernden Marktgegebenheiten zu reagieren. „Dies gilt insbesondere in den immer wichtiger werdenden Bereichen Beratungs- und Abwicklungstechnologie, für den auch immer höher werdende Anteile des Deckungsbeitrages verwendet werden“, so Grabmaier.

Maklerpools fordern Provisionsabgabeverbot

Bei ihrem 10. Treffen hat sich die Initiative „Pools für Makler“ des Bundesverband Finanzdienstleistungen e.V. (AfW) klar gegen die Abgabe von Provisionen ausgesprochen. In der „Mannheier Erklärung“ fordern die unterzeichnenden Maklerpools ein Provisionsabgabeverbot. 

Von links nach rechts: Lars Lüthans – Netfonds, Jürgen Schirmer - FondsKonzept, Frank Ulbricht - BCA, Sven Burkhart - WIFO, Norman Wirth – AfW, Norbert Porazik - Fonds Finanz, Frank Rottenbacher – AfW, Oliver Lang - BCA, Sebastian Grabmaier - Jung, DMS & Cie., Carsten Brückner – AfW, Daniel Ahrend - maxpool. Foto: AfW

Von links nach rechts: Lars Lüthans – Netfonds, Jürgen Schirmer – FondsKonzept, Frank Ulbricht – BCA, Sven Burkhart – WIFO, Norman Wirth – AfW, Norbert Porazik – Fonds Finanz, Frank Rottenbacher – AfW, Oliver Lang – BCA, Sebastian Grabmaier – Jung, DMS & Cie., Carsten Brückner – AfW, Daniel Ahrend – maxpool. Foto: AfW

Am Rande des jährlich stattfindenden Fondskongress beschlossen die Maklerpools BCA, Fonds Finanz Maklerservice, Jung DMS & Cie., Maxpool, Netfonds, Fondskonzept und WIFO gemeinsam mit dem AfW eine Erklärung. Sowohl der Branchenverband als auch die Maklerpools fordern ein allgemeines Provisionsabgabeverbot. Die Rückzahlung von Provisionen zu Werbe- und Kundengewinnungszwecken unterlaufe das Ziel einer hochwertigen Kundenberatung.

Daher würden die Unterzeichner der „Mannheimer Erklärung“, die sich den Initiativmitgliedern Degenia Versicherungsdienst und Aruna anschlossen, auf eine Zusammenarbeit mit Unternehmen verzichten, die mit Provisionsrückzahlungen werben. Zudem forderte die Initiative „Pools für Makler“ die Versicherer auf, ebenfalls auf ein Provisionsverbot hinzuarbeiten und auf eine Zusammenarbeit mit provisionsabgebenden Unternehmen zu verzichten.

Die Mannheimer Erklärung im Wortlaut:

Die unterzeichnenden Pools und der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung stehen für eine qualitativ hochwertige, an den Kundenbedürfnissen orientierte Beratung und Betreuung. Sie sehen die online gestützte Beratung als zukunftsorientierte Ergänzung des Beratungs- und Betreuungsangebotes an.

Allerdings widerspricht eine ausschließlich auf die Provisionsabgabe gestützte Werbung dem Selbstverständnis der Unterzeichner im Hinblick auf eine gute Beratung und Betreuung, sofern keine adäquate sonstige Vergütung vereinbart wird.

Die Unterzeichner verzichten daher auf eine Zusammenarbeit mit Unternehmen, deren Geschäftsmodell und Werbung ausschließlich auf dem Versprechen von Provisionsabgabe oder des Auslobens sonstiger Vergütungen für den Abschluss eines Versicherungsvertrages an den Kunden ausgerichtet ist.

Gleichzeitig fordern die Unterzeichner die Versicherer auf, die Zusammenarbeit mit diesen „Provisionsabgebern“ einzustellen bzw. erst gar nicht aufzunehmen. In diesem Sinne werden die Unterzeichner weiterhin die qualitativ hochwertige Beratung und Betreuung in das Zentrum ihrer Kundenkommunikation stellen und sich nicht an einem „Provisionsabgabe Überbietungswettbewerb“ beteiligen.

Maklerpools: Haftung für Mitglieder

Für das unlautere Verhalten seiner Makler haftet der Pool

Das zumindest hat das OLG in einem Urteil vor etwa 2 Monaten entschieden. Bis dahin galten Makler aufgrund Ihrer Unabhängigkeit nicht unbedingt wie Handelsvertreter als Beauftragte. § 8 Abs. 2 UWG regelt nämlich diese Haftung des Unternehmers gegenüber seinen Mitarbeitern sowie Beauftragten.

Die besten Maklerpools/Finanzvertriebe in DeutschlandGemäß des Beschlusses können sich Maklerpools auch nicht auf die Unkenntnis oder zu geringe Möglichkeit der Einflussname auf die Makler berufen. Zumindest dann nicht, wenn der Maklerpool mit seinen Maklern so verbunden sei, dass z. B. die Vermittlung eines neuen Vermittlers dem Pool selbst wie auch dem Vermittelnden im wirtschaftlichen Sinne zu Gute komme.

Denn trotz formaler Trennung bildeten Pools und angeschlossene Makler eine Einheit im Sinne des Zurechnungstatbestandes, wenn ein Kooperationsvertrag zwischen beiden Parteien abgeschlossen wurde, Leistungen des Pools durch den Makler in Anspruch genommen werden und der Makler Courtagen von dem Pool erhält.

Ausgelöst wurde diese Entscheidung durch einen Streitfall, bei welchem Makler eines Pools mittels unlauterer Taktiken versuchten, Handelsvertreter abzuwerben und zum Beschäftigungsverhältnis in Form des Maklers zu überreden. Dabei wurde mit irreführenden und herabsetzenden Aussagen über die vertretene Vertriebsgesellschaft hantiert.

Der Pool hatte seinen Maklern unter dem Vorbehalt einer gesondert zu schließenden Vereinbarung eine Zuführungscourtage in Aussicht gestellt, wenn diese Partner für die Kooperation gewinnen. Der Pool ging bezüglich des Urteils gar in die in Folge gescheiterte Berufung, mit der Begründung, dass bezüglich der Anwerbung neuer Mitglieder mit den Maklern keine vertragliche Vereinbarung existiert habe.

Die Abweisung der Berufung wurde mit der grundsätzlichen Bereitschaft des Pools zur Erfolgsbeteiligung und der Kenntnis der Makler darüber begründet. In der Folge sehen sich Maklerpools nun gezwungenermaßen dazu veranlasst, rechtliche Einflussmöglichkeiten auf die Werbeaktivitäten von Maklern zu schaffen.

Von dem Urteil betroffen sind unter anderem die großen Maklerpools. Dazu zählen vor allem diese 5:

– Aragon
– Fonds Finanz
– Jung DMS & Cie.
– pantera
– Primea Invest
– STATUS Beratung
– WIFO


Quelle der Information: Cash Online, Autor: Rechtsanwalt Jürgen Evers von der Kanzlei Blanke Meier Evers Rechtsanwälte

SCOREDEX stellt vor: WIFO GmbH

Die WIFO GmbH erzielt einen insgesamt exzellenten „SCOREDEX“

WIFO GmbH - LogoDie zu 100% inhabergeführte WIFO GmbH aus Rheinstetten ist ein unabhängiger Full-Service-Anbieter für Versicherungsmakler und einer der großen Maklerpools in Deutschland. WIFO verfügt über 25 Jahre Erfahrung in der Finanzbranche. Die Firmenzentrale und der Vertrieb zählen aktuell 60 Mitarbeiter. Insgesamt sind über 3000 Vermittler an den Pool angeschlossen. Die WIFO GmbH kooperiert mit über 100 Versicherungsgesellschaften.

Das SCOREDEX-Zertifikat für Transparenz und Seriosität

Die WIFO GmbH erzielte vorwiegend exzellente Werte. SCOREDEX überprüfte die folgenden Merkmale: Soziales Umfeld, Finanzielle Situation der WIFO GmbH, Kontinuität, Risikoprävention, Referenzen, Ausbildung, Finanzielle Situation des Entscheiders, Bonität WIFO GmbH, Bonität Entscheider, Juristische Merkmale, Georating, Medienresonanz und Branchenvergleich.