Aves One AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.07.2022 mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG – Das Unternehmen Aves One AG mit Sitz in Hamburg (ISIN: DE000A168114 – WKN: A16811) läd die Aktionärinnen und Aktionäre zu der am Mittwoch, den 6. Juli 2022, um 10:00 Uhr in Form einer virtuellen Hauptversammlung (Bild- und Tonübertragung live im Internet) stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Hauptversammlung Aves One AG am 6. Juli 2022
Hauptversammlung – Die Tagesordnung
Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Bitte beachten Sie insbesondere die Regelungen zur weiterhin erforderlichen Anmeldung zur Hauptversammlung. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist der Sitz der Gesellschaft, Große Elbstraße 61, 22767 Hamburg.
- Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Aves One AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2021 sowie des Lageberichts und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2021 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem Bericht des Vorstands mit den erläuternden Angaben gemäß §§ 289a, 315a HGB (Hinweis: Zu Tagesordnungspunkt 1 ist eine Beschlussfassung nicht erforderlich, da der Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss gemäß § 172 AktG bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. Die vorgelegten Unterlagen dienen der Unterrichtung der Hauptversammlung über das abgelaufene Geschäftsjahr und die Lage der Gesellschaft sowie des Konzerns.)
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 – Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 – Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.
- Beschlussfassung über die Wahl des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 – Der Aufsichtsrat schlägt für vor, die Price Waterhouse Coopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Konzernabschlussprüfer für die Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen. Der Aufsichtsrat wird angewiesen, den Prüfungsauftrag erst und nur dann zu erteilen, wenn feststeht, dass keine Befreiung von der Prüfungspflicht für den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2022 Anwendung findet.
- Beschlussfassung über die Neuwahl von Mitgliedern des Aufsichtsrates – Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 6 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus vier Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden.
Zwei der derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrats sind gerichtlich bestellt worden. Die Amtszeit der gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieder endet automatisch mit Neuwahl einer ausreichenden Anzahl an Mitgliedern des Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung und Annahme des Amtes durch die betreffenden Kandidaten.
Außerdem endet die Amtszeit zweier weiterer Mitglieder des Aufsichtsrates, wobei das Aufsichtsratsmitglied Emmerich G. Kretzenbacher für eine weitere Amtszeit nicht zur Verfügung steht.
Daher ist die Neuwahl von vier Aufsichtsratsmitgliedern beabsichtigt.
Der Aufsichtsrat schlägt vor diesem Hintergrund vor, folgende Personen in den Aufsichtsrat zu wählen:
a) Britta Horney, Rechtsanwältin, wohnhaft in Appen;
b) Christoph Stagl, Vice President Vauban Infrastructure Partners, wohnhaft in München;
c) Pablo M. Palma Schibler, Director Swiss Life Asset Managers, wohnhaft in Olten, Schweiz;
d) Michael Marquardt, Geschäftsführer NBG Norddeutsche Beteiligungs- und Verwaltungsges. mbH, wohnhaft in Hamburg.
Die Bestellung erfolgt jeweils mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 6. Juli 2022 und bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das erste Geschäftsjahr nach dem Beginn der (neuen) Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die (neue) Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird.
6. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2021
Die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft beschließt über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das vorausgegangene Geschäftsjahr.
Nach § 162 Abs. 1 AktG erstellen Vorstand und Aufsichtsrat der börsennotierten Gesellschaft jährlich einen klaren und verständlichen Bericht über die im letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats von der Gesellschaft und von Unternehmen desselben Konzerns (§ 290 HGB) gewährte und geschuldete Vergütung. Die Bestimmung wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie in das Aktiengesetz eingefügt und ist gemäß § 26j Abs. 2 Satz 1 EGAktG erstmals für das nach dem 31. Dezember 2020 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden.
Damit ist in dieser ordentlichen Hauptversammlung der Aves One AG erstmals eine Beschlussfassung über den Vergütungsbericht vorgesehen. Vorstand und Aufsichtsrat haben den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021 unter Berücksichtigung der Vorgaben nach § 162 AktG erstellt und mit Beschluss des Vorstands und des Aufsichtsrats vom 19. April 2022 beschlossen. Der Vergütungsbericht ist vom Abschlussprüfer geprüft und mit einem Prüfvermerk gemäß § 162 Abs. 3 S. 3 AktG versehen worden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021, über den Vorstand und Aufsichtsrat am 19. April 2022 beschlossen haben, zu billigen.
Der Vergütungsbericht ist nachstehend dargestellt und über die Internetseite der Aves One AG verfügbar.
Hamburg, im Mai 2022 – Aves One AG – Der Vorstand