AS Unternehmensgruppe berichtet – Verwahrentgelt wird nunmehr schon bereits ab 25.000 Euro Guthaben bei der DKB erhoben. Bereits zum 10. November 2021 führt die DKB (Deutsche Kreditbank AG) ein Verwahrentgelt für Guthaben ab 25.000 Euro ein und senkt damit die Obergrenze für kostenlose Einlagen – gültig für alle Giro- und Tagesgeldkonten sowie Kreditkartenkonten, die ab diesem Tag eröffnet werden.

Verwahrentgelt nun schon bereits ab 25.000 Euro Guthaben
Verwahrentgelt – Wer muss Zinsen zahlen
Die Verbraucherzentrale schreibt dazu: Mal heißen sie Straf-, mal Negativzinsen. Doch wie auch immer sie genannt werden: Beide gibt es im deutschen Recht nicht. Denn Zinsen muss nur zahlen, wer Schulden hat. So geht es auch aus dem Darlehensrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches hervor. Vertragsparteien können nicht so einfach etwas anderes regeln. Aus diesem Grund ist in den Vertragsformularen und Preisverzeichnissen der Banken auch von Verwahrentgelten die Rede, und nicht von Negativzinsen. Die Unterscheidung hat also hauptsächlich rechtliche Gründe.
Absenkung des Freibetrages
Die Obergrenzen für kostenlose Guthaben bei Kreditinstituten purzeln derzeit immer mehr, somit ist dies nur ein weiteres Kreditinstitut, was ein Verwahrentgelt für Kundeneinlagen ab einer bestimmten Höhe berechnet – und diese Höhe nun nach unten korrigiert hat. Das Verwahrentgelt bei der DKB beträgt dann 0,5 % p.a. bezogen auf die Einlage. Nach Angaben der Bereichsleiterin für das DKB Privatkundenbusiness, Maren Heß, ist die erneute Absenkung des Freibetrages nach sorgfältiger Prüfung unumgänglich. Die Entwicklungen am Kapitalmarkt und das langanhaltende Niedrigzinsumfeld, sowie der weiterhin gültige negative Einlagenzins für Geschäftsbanken bei der EZB (Europäischen Zentralbank) machten diesen Schritt notwendig. Ausgenommen sind Konten mit individueller Vereinbarung zwischen Kunde und Bank – hier gelten die bestehenden Vereinbarungen weiter. Ebenfalls ausgenommen sind Geschäftsbeziehungen ohne individuelle Vereinbarung, die vor dem 3.12.2020 geschlossen wurden. Für zwischen 3.12.20 und 31.08.21 eröffnete Konten gilt weiterhin ein Freibetrag von 100.000 Euro und für zwischen 1.09.21 und 9.11.21 eröffnete Konten sind weiterhin 50.000 Euro frei.
Schwieriges Umfeld für Geschäftsbanken
Wie die DKB erklärt, sei es das erklärte Ziel, die Kosten für alle Kunden möglichst gering zu halten. Leider lassen die geschäftliche Situation und die Marktumstände momentan nicht zu, ein solches Vorgehen zu vermeiden. Wie Sascha Dewald, Bereichsleiter Privatkundengeschäft der DKB ausführt, seien die steigenden Sichteinlagen bei der DKB ein hervorragender Vertrauensbeweis in die stabile Entwicklung der Bank – aber der damit auch steigende Zinsaufwand belastet die betriebswirtschaftliche Situation der DKB eben sehr. Verwahrentgelt: Seit Sommer 2014 müssen alle Geschäftsbanken, welche bei der EZB Geld „parken“, Zinsen dafür bezahlen – aktuell sind dies 0,5 %.
Was können Kunden tun?
Eine gute Alternative für Bankkunden ist es, das Geld nicht „verwendungslos“ auf dem Giro- oder Tagesgeldkonto liegen zu lassen, sondern damit eines der vielen Einlageprodukte der Bank zu verwenden. Somit wird die Zahlung eines Verwahrentgelt vermieden und sogar eine Rendite (Risikoklassen beachten!) generiert. Das Angebot umfasst dabei Wertpapiere unterschiedlichster Art (beispielsweise Aktien, Anleihen oder Optionen), Fonds (z. B. ETFs oder Nachhaltigkeitsfonds von BayernInvest), Vermögensaufbaukonzepte (z. B. Solidvest Blue und verschiedene Sparplanarten) etc. Wer sich nicht damit beschäftigen kann oder möchte, kann auch seinen Berater bei der Bank ansprechen. Es macht auf jeden Fall Sinn, über Alternativen zu einem bloßen „Liegenlassen“ von Kapital nachzudenken. Dabei kann jeder individuell entscheiden, welches Rendite-Risiko-Verhältnis er favorisiert – und natürlich sollte unbedingt beachtet werden, wann und in welcher Höhe Kapital frei sein muss.
Aktuelles Urteil zu Verwahrentgelt
Verbraucherzentrale Bundesverband: Nun gibt es ein weiteres Urteil – diesmal zum Verwahrentgelt für Einlagen auf Giro- und Tagesgeldkonten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte vor dem Landgericht Berlin gegen die Sparda-Bank Berlin geklagt und im Oktober 2021 Recht bekommen. Gegenstand der Klage waren Klauseln im Preisverzeichnis der Bank, für Einlagen ab August 2020 ein Verwahrentgelt einzuführen. Das Gericht war der Auffassung, dass die Verwahrung von Einlagen, etwa auf dem Girokonto, keine „Sonderleistung“ sei, für die eine Bank ein gesondertes Entgelt verlangen dürfe. Die Bank muss die unrechtmäßig erhobenen Entgelte erstatten – ohne dass Kunden eine Rückerstattung aktiv einfordern müssen. Noch ist das Urteil aber nicht rechtskräftig.
Wer ist die DKB-Bank?
Die DKB als Teil der Bayern LB Gruppe hat ihren Stammsitz in Berlin und beschäftigt insgesamt mehr als 4.500 Mitarbeiter. Mit mehr als 4,8 Millionen Kunden und einer Bilanzsumme (2020) von 109.840 Millionen Euro gehört sie zu den Top 20 der deutschen Banken. 25 Standorte existieren derzeit hierzulande, insbesondere für die persönliche Betreuung der Geschäftskunden. Die Bank ist Partner namhafter Unternehmen und staatlicher Instanzen und ist spezialisiert auf zukunftsweisende Branchen wie Gesundheit, Pflege, Wohnen oder erneuerbare Energien. Die Unternehmensführung hat sich auf die Fahnen geschrieben, ein möglichst nachhaltiges Kreditgeschäft zu führen – hierzu wurde die Nachhaltigkeitskampagne „#geldverbesserer“ ins Leben gerufen.
Während vor Gericht darüber gestritten wird, ob Negativzinsen für Privatkunden überhaupt zulässig sind, verschärfen viele Banken und Sparkassen ihre „Verwahrentgelte“. „Negativzinsen sind zu einem Massenphänomen geworden und haben längst auch den Durchschnittssparer erreicht“, sagte Oliver Maier, Geschäftsführer der Verivox Finanzvergleich GmbH. Demnach erheben mindestens 423 Banken und Sparkassen von Privatkunden ein sogenanntes Verwahrentgelt auf Tagesgeld-, Giro- oder Verrechnungskonten. Das sind 245 mehr als noch vor einem Jahr. Immer häufiger würden die Negativzinsen auch für kleinere Summen ab 5000 Euro fällig.
Gericht kippt Strafzinsen auf Girokonten
Stolze 0,5 Prozent „Verwahrentgelt“ auf Einlagen über 10.000 Euro? Geht nicht, sagt das Landgericht Düsseldorf. Doch nicht jeder Richter winkt die Klagen der Verbraucherschützer so einfach durch.
Weiterer Erfolg für die Verbraucherschützer: Banken dürfen für die Verwahrung von Einlagen auf Girokonten kein gesondertes Entgelt berechnen. Das hat das Landgericht Düsseldorf nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) gegen die Volksbank Rhein-Lippe entschieden, wie der Verband mitteilt (Az. 12 O 34/21, Urteil vom 22.12.2021).
Damit schloss sich das Gericht der Auffassung des Landgericht Berlins an, das zuvor die Verwahrentgelte der Sparda Bank Berlin für Tagesgeld- und Girokonten für unzulässig erklärt hatte