Delisting – Aves One Abschluss einer Delisting-Vereinbarung

Delisting – Aves One Abschluss einer Delisting-Vereinbarung – Der Vorstand der Aves One AG strebt den Abschluss einer Delisting-Vereinbarung an

Delisting - Aves One Abschluss einer Delisting-Vereinbarung

Delisting – Aves One Abschluss einer Delisting-Vereinbarung

Delisting Vereinbarung der Aves One AG

Der Vorstand der Aves One AG hat beschlossen, in Abstimmung mit dem Großaktionär Rhine Rail Investment AG, der die Gesellschaft bereits im Sinne des WpÜG kontrolliert, einen Widerruf der Zulassung der Aktien der Aves One AG zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard), der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg und der Niedersächsischen Börse zu Hannover nach § 39 Abs. 2 BörsG anzustreben (sog. Delisting). Die Aves One AG hat zu diesem Zweck mit der Rhine Rail Investment AG eine Vereinbarung über die Durchführung des Delisting abgeschlossen.

Voraussetzungen für die entsprechenden Anträge

Um die notwendigen Voraussetzungen für die entsprechenden Delisting-Anträge gemäß § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 Börsengesetz (BörsG) zu erfüllen, ist die Rhine Rail Investment AG bereit, ein öffentliches Erwerbsangebot nach den Bestimmungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) für alle noch nicht von der Rhine Rail Investment AG gehaltenen Aves One-Aktien zu einem Angebotspreis von EUR 12,80 je Aves One-Aktie abzugeben.

Beachtung der gesetzlichen Pflichten

Die Gesellschaft hat sich verpflichtet, während der Annahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots Anträge auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt der vorgenannten Börsen zu stellen und, vorbehaltlich einer Prüfung der veröffentlichten Angebotsunterlage und der Angemessenheit des Angebotspreises, das Delisting-Erwerbsangebot im Rahmen und unter Beachtung ihrer gesetzlichen Pflichten zu unterstützen.

Wirksamwerden des Widerrufs der Zulassungen

Der Vorstand geht davon aus, dass der Widerruf der Zulassung der Aktien zum Handel an der entsprechenden Börse jeweils drei Börsentage nach Veröffentlichung des jeweiligen Widerrufs, die unverzüglich nach der Entscheidung der jeweiligen Börsengeschäftsführung zu erfolgen hat, wirksam werden wird. Nach Wirksamwerden des Widerrufs der Zulassungen werden die Aktien der Gesellschaft nicht mehr in einem regulierten Markt einer Börse im Inland oder einem vergleichbaren Markt im Ausland zum Handel zugelassen sein oder gehandelt werden. Die Gesellschaft wird auch keine Einbeziehung von Aves One-Aktien in Freiverkehre beantragen oder hierzu ihre Zustimmung erteilen.

Ein Gedanke zu „Delisting – Aves One Abschluss einer Delisting-Vereinbarung

  1. Pingback: Stellungnahme Delisting-Erwerbsangebot - Aves One - SCOREDEX News

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.