Aves One AG: Vorstand Tobias Aulich und Sven Meißner und Aufsichtsrat empfehlen die Annahme des Übernahmenangebot von Swiss Life Asset Managers und Vauban Infrastructure Partners – Vorstand und Aufsichtsrat der Aves One AG haben am 29. September 2021 nach eingehender Prüfung des öffentlichen Übernahmeangebots einer von Swiss Life Asset Managers (CH) und Vauban Infrastructure Partners (FR) kontrollierten Gesellschaft (die „Bieterin“) ihre gemeinsame Stellungnahme gemäß § 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) veröffentlicht. Darin kommen die Mitglieder beider Gremien zu dem Schluss, dass das Angebot und die damit verfolgte Zielsetzung im Sinne des Unternehmens, seiner Aktionäre und Mitarbeiter ist. Den Aktionären wird daher empfohlen, das Angebot in Höhe von EUR 12,80 je Aktie anzunehmen

Übernahmenangebot Aves One AG – Aufsichtsrat empfiehlt Annahme
Übernahmenangebot – zum Erwerb aller Aves One-Aktien
Die Bieterin hat die Angebotsunterlage für das freiwillige, öffentliche Übernahmeangebot zum Erwerb aller Aves One-Aktien am 21. September 2021 veröffentlicht. Die Bieterin unterbreitet den Aves One-Aktionären das Angebot, ihre Aktien für einen Preis von EUR 12,80 je Aves One-Aktie zu erwerben. Der Angebotspreis entspricht einer Prämie von ca. 38,6 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der letzten drei Monate vor Ankündigung der Transaktion. Vorstand und Aufsichtsrat kommen in ihrer Stellungnahme zu dem Schluss, dass die angebotene Gegenleistung angemessen ist. Neben eigenen Analysen wurde im Hinblick auf die Angemessenheit aus finanzieller Sicht auch eine Fairness Opinion eingeholt.
Annahmefrist
Übernahmenangebot: Die Annahmefrist begann am 21. September und läuft voraussichtlich bis zum 9. November 2021 um 24.00 Uhr (MEZ), soweit sie nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) verlängert wird. Falls eine solche Fristverlängerung eintritt, wird diese unverzüglich veröffentlicht. Zur Annahme des Angebots ist eine schriftliche Erklärung gegenüber der jeweiligen Depotbank erforderlich.
Gemeinsame Stellungnahme
Die Gemeinsame Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats der Aves One AG mit Sitz in Hamburg, gemäß § 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot (Barangebot gemäß § 29 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes) – der Rhine Rail Investment AG mit Sitz in München, Deutschland, an die Aktionäre der Aves One AG
Bieterin – Rhine Rail Investment AG
Die Rhine Rail Investment AG mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 262996 („Bieterin“) hat am 21. September 2021 gemäß §§ 34, 14 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 des deutschen Wertpapiererwerbsund Übernahmegesetzes („WpÜG“) durch Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Sinne von § 11 WpÜG (die „Angebotsunterlage“) ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (das „Angebot“) an die Aktionäre der Aves One AG, eine nach deutschem Recht gegründete Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg und der Geschäftsanschrift Große Elbstraße 61, 22767 Hamburg, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der HRB 124894, („Aves One“ oder die „Gesellschaft“ und zusammen mit ihren Tochterunternehmen gem. § 15 Aktiengesetz („AktG“) die „Aves Gruppe“) abgegeben.
Angebot an alle Aves-Aktionäre
Übernahmenangebot: Das Angebot richtet sich an alle Aktionäre der Gesellschaft (die „Aves Aktionäre“, einzeln der „Aves Aktionär“) und bezieht sich auf den Erwerb sämtlicher von ihnen gehaltener nennwertlosen Inhaberaktien (ISIN DE000A168114), die von der Bieterin nicht unmittelbar gehalten werden, jeweils mit einem anteiligen rechnerischen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 und jeweils mit allen zum Zeitpunkt des Vollzugs des Angebots verbundenen Nebenrechten (insbesondere der jeweiligen Gewinnanteilsberechtigung) (nachstehend einzeln „Aves Aktie“ und gemeinsam „Aves Aktien“) gegen Zahlung einer Gegenleistung in Geld in Höhe von EUR 12,80 je Aves-Aktie („Angebotspreis“).
Die vollständige Lektüre der Angebotsunterlage wird empfohlen. Informationen zu dieser Stellungnahme > hier
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