Immovations AG Baukindergeld bis 31. März 2021 verlängert

Immovations AG Baukindergeld bis 31. März 2021 verlängert – Förderzeitraum für Baukindergeld bis 31. März 2021 verlängert – Immovation Immobilien Handels AG: Frist für Vorliegen von Baugenehmigungen und Kaufverträgen wird ausgeweitet

Immovations AG Baukindergeld bis 31. März 2021 verlängert

Immovations AG Baukindergeld bis 31. März 2021 verlängert

Immovations AG Baukindergeld – Förderzeitraum

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sieht vor, den bisher bis zum 31. Dezember 2020 befristeten Förderzeitraum für die Gewährung des Baukindergeldes um drei Monate bis zum 31. März 2021 zu verlängern. Hintergrund ist, dass Familien mit Kindern, die Baukindergeld beantragen, bestimmte Fristen einhalten müssen, um Anspruch auf die Förderung zu erhalten. Immovations AG Baukindergeld: Aufgrund der Coronapandemie können diese viele Antragsteller nicht einhalten und zum Beispiel ihre Baugenehmigung bzw. die Unterzeichnung des Kaufvertrages wie vorgesehen bis zum Jahresende 2020 erhalten. Die Antragsfrist für die Förderung endet unverändert am 31. Dezember 2023.

Im durch das Bundeskabinett verabschiedeten Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2021 werden für die Verlängerung der Förderung Mittel übertragen, die dieses Jahr pandemiebedingt ungenutzt bleiben. Die Verlängerung des Förderzeitraums wird mit dem Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2021 wirksam.

Familien haben Förderung bis August 2020 beantragt

Zum Ende August 2020 hatten rund 260.500 Familien das Baukindergeld beantragt. Dadurch sind Mittel in Höhe von rund 5,5 Milliarden Euro gebunden.

Immovations AG Baukindergeld – Anträge

Vor allem junge Familien mit kleineren und mittleren Einkommen werden mit dem Baukindergeld unterstützt. Ca. 86 Prozent der Anträge werden von Familien mit ein bis zwei Kindern gestellt. Ca.  zwei Drittel aller Antragsteller haben Kinder im Alter von unter sechs Jahren. Bei mehr als 60 Prozent der Familien liegt das durchschnittliche zu versteuernde Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro pro Jahr.

Mit dem Baukindergeld fördert das Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, seit September 2018 den Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern in Deutschland.

Jährlich 1.200 Euro Baukindergeld je Kind

Familien können zehn Jahre lang jährlich 1.200 Euro Baukindergeld je Kind erhalten. Einen Antrag auf Baukindergeld können Familien stellen, die zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 (ursprünglich: 31. Dezember 2020), ihren Kaufvertrag unterzeichnet bzw. eine Baugenehmigung erhalten haben.

Für nicht genehmigungspflichtige Bauvorhaben gilt, dass der frühestmögliche Baubeginn zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021, liegen muss. Die Anträge müssen innerhalb von sechs Monaten nach Einzug in die geförderte Immobilie – online über das KfW- Zuschussportal gestellt werden.

Quelle: News-Blog Immovations AG

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