Maklerpools fordern Provisionsabgabeverbot

Bei ihrem 10. Treffen hat sich die Initiative „Pools für Makler“ des Bundesverband Finanzdienstleistungen e.V. (AfW) klar gegen die Abgabe von Provisionen ausgesprochen. In der „Mannheier Erklärung“ fordern die unterzeichnenden Maklerpools ein Provisionsabgabeverbot. 

Von links nach rechts: Lars Lüthans – Netfonds, Jürgen Schirmer - FondsKonzept, Frank Ulbricht - BCA, Sven Burkhart - WIFO, Norman Wirth – AfW, Norbert Porazik - Fonds Finanz, Frank Rottenbacher – AfW, Oliver Lang - BCA, Sebastian Grabmaier - Jung, DMS & Cie., Carsten Brückner – AfW, Daniel Ahrend - maxpool. Foto: AfW

Von links nach rechts: Lars Lüthans – Netfonds, Jürgen Schirmer – FondsKonzept, Frank Ulbricht – BCA, Sven Burkhart – WIFO, Norman Wirth – AfW, Norbert Porazik – Fonds Finanz, Frank Rottenbacher – AfW, Oliver Lang – BCA, Sebastian Grabmaier – Jung, DMS & Cie., Carsten Brückner – AfW, Daniel Ahrend – maxpool. Foto: AfW

Am Rande des jährlich stattfindenden Fondskongress beschlossen die Maklerpools BCA, Fonds Finanz Maklerservice, Jung DMS & Cie., Maxpool, Netfonds, Fondskonzept und WIFO gemeinsam mit dem AfW eine Erklärung. Sowohl der Branchenverband als auch die Maklerpools fordern ein allgemeines Provisionsabgabeverbot. Die Rückzahlung von Provisionen zu Werbe- und Kundengewinnungszwecken unterlaufe das Ziel einer hochwertigen Kundenberatung.

Daher würden die Unterzeichner der „Mannheimer Erklärung“, die sich den Initiativmitgliedern Degenia Versicherungsdienst und Aruna anschlossen, auf eine Zusammenarbeit mit Unternehmen verzichten, die mit Provisionsrückzahlungen werben. Zudem forderte die Initiative „Pools für Makler“ die Versicherer auf, ebenfalls auf ein Provisionsverbot hinzuarbeiten und auf eine Zusammenarbeit mit provisionsabgebenden Unternehmen zu verzichten.

Die Mannheimer Erklärung im Wortlaut:

Die unterzeichnenden Pools und der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung stehen für eine qualitativ hochwertige, an den Kundenbedürfnissen orientierte Beratung und Betreuung. Sie sehen die online gestützte Beratung als zukunftsorientierte Ergänzung des Beratungs- und Betreuungsangebotes an.

Allerdings widerspricht eine ausschließlich auf die Provisionsabgabe gestützte Werbung dem Selbstverständnis der Unterzeichner im Hinblick auf eine gute Beratung und Betreuung, sofern keine adäquate sonstige Vergütung vereinbart wird.

Die Unterzeichner verzichten daher auf eine Zusammenarbeit mit Unternehmen, deren Geschäftsmodell und Werbung ausschließlich auf dem Versprechen von Provisionsabgabe oder des Auslobens sonstiger Vergütungen für den Abschluss eines Versicherungsvertrages an den Kunden ausgerichtet ist.

Gleichzeitig fordern die Unterzeichner die Versicherer auf, die Zusammenarbeit mit diesen „Provisionsabgebern“ einzustellen bzw. erst gar nicht aufzunehmen. In diesem Sinne werden die Unterzeichner weiterhin die qualitativ hochwertige Beratung und Betreuung in das Zentrum ihrer Kundenkommunikation stellen und sich nicht an einem „Provisionsabgabe Überbietungswettbewerb“ beteiligen.

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