von D. Bertkau
Aus einem Schreiben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft an seine Mitgliedsunternehmen geht hervor, dass eine Höchstgrenze für Provisionszahlungen bei Lebens- und Rentenversicherungen eingeführt werden soll. Die Branche fürchtet um ein Verbot der Provisionsberatung und startet eine Initiative gegen die Gesetzespläne.
Großvertriebe wie die DVAG, Swiss Life Select oder MLP könnte die neue Reglung in Schwierigkeiten bringen. Der Vorstand Georg Jenssen vom Verband Deutscher Versicherungsmakler äußerte sich mit den Worten gegenüber der Süddeutschen Zeitung: „Dass die Versicherer den Gesetzgeber anrufen, ist ein Armutszeugnis“
Jahrelang wehrte sich die Branche gegen Verbraucherschützer und eine gesetzliche Obergrenze für Provisionen aus Brüssel. In Ländern wie Großbritannien, Holland und weiteren nordischen Ländern ist die Provision auf Lebensversicherungen und Altersvorsorgen bereits verboten. Dort ist die Honorarberatung bereits Standard. Müssen Berater und ihre Versicherer nun fürchten, dass nach der Bundestagswahl die neue Bundesregierung ähnliche Ziele verfolgt.
Der zweite Grund für den plötzlichen Wandel könnte auch der schwere Umsatzeinbruch im Neugeschäft sein. Derzeit können nur bankähnliche Verträge und hohe Einmalzahlungen die Absatzahlen retten. Denn angesichts der Finanzkrise scheuen viele Kunden die langfristige Bindung an ein Versicherungsunternehmen.
Einen weiteren Beitrag zu dieser negativen Entwicklung für die Versicherungsbranche leistet auch die derzeit sehr niedrige Zinsgarantie, welche in den 90er Jahren noch bei vier Prozent lag. Der von der Bundesregierung festgelegte Höchstsatz liegt derzeit bei 1,75 % und wird angesichts der anhaltenden Zinsflaute wahrscheinlich auf 1,25 % oder sogar 1% fallen. Mit diesen Zinsgarantien bieten Lebensversicherungen derzeit nicht einmal mehr Inflationsschutz.
In der versprochenen Rendite der Lebensversicherungen machen sich hohe Vertriebskosten ebenfalls bemerkbar, denn ein abgeschlossener Vertrag muss mindestens 20 Jahre laufen, bevor die Garantiezinsen die eingespielten Beiträge wieder einspielen. Der GDV ist sich einig darüber, dass selbst bei einem Prozent Garantiezins der Vertrag sich nach zehn Jahren rentieren müsse.
Private Krankenversicherer mussten bereits 2012 ihre Provisionen auf neun Monatsbeiträge deckeln, um mit den schwarzen Schafen in den eigenen Reihen, die bis zu 18 Monatsbeiträgen an Provision zahlten, fertig zu werden.
Eine GDV-Arbeitsgruppe erarbeitete folgende Lösungsvorschläge:
Die erste Lösung sieht eine Begrenzung der Auszahlung an die Vermittler auf 3,5 bis vier Prozent der Beitragssumme vor. Zusätzlich soll eine Stornohaftung von zehn anstatt fünf Jahren vorgeschrieben werden.
Die zweite Lösung beinhaltet eine Deckelung der Abschlussprovisionen auf 2,5 % der Beitragssumme mit einer Haftung von fünf Jahren, plus zwei weitere Prozent Provision während der Vertragslaufzeit.
Heutige unabhängige Versicherungsmakler kassieren etwa 4,5% – 4,8% der Beitragssumme. Feste Handelsvertreter erhalten 2,6% und Mehrfachagenten die für mehrere Unternehmen tätig sind rund 3,5 Prozent. Großvertriebe beziehen regelmäßig mehr als fünf Prozent und in der Spitze sogar bis zu sieben Prozent der prognostizierten Beiträge als Provision.