§ 34f GewO: Finanzberater erhalten Gnadenfrist

Die Reform des §34 GewO ist die wohl gravierendste Änderung für alle Finanz- und Versicherungsberater. Seit dem 1. Juli ist die neue Regelung in Kraft und viele Berater fürchten Strafen, weil sie noch keine neue Genehmigung erhalten haben. Doch die Ämter zeigen sich gnädig und gewähren eine Gnadenfrist bis Ende des Jahres.

Der deutsche Industrie- und  Handelskammertag (DIHK) weist daraufhin, dass Vermittlern kein Ärger mit den Behörden droht, wenn sie zwischen dem 1. Juli und 31.12.2013 ohne Genehmigung Finanzprodukte vermitteln. Die Ausnahmeregelung gilt allerdings nur dann, wenn der Antrag fristgerecht gestellt, aber noch nicht bearbeitet wurde.

Alle § 34c – Vermittler waren dazu angehalten bis spätestens 1. Juli einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach dem neuen § 34f zu stellen. Allen Vermittler, die diesen Stichtag versäumt haben, droht nun ein Bußgeld sollten sie weiterhin Finanzprodukte vermitteln.

Das Moratorium, welches zu dieser Kulanzregelungen geführt hat, wurde vom DIHK beantragt, weil viele Berater erst kurz vor Ablauf der Frist ihre Anträge eingereicht hatten. Alleine im Juni stellten 16.854 Berater einen Antrag. Zum Vergleich: Ende März lag die Anzahl der Anträge bei gut 4.200. Die Behörden stehen nun vor dem Problem diese Antragsflut bearbeiten zu müssen. Die Fristverlängerung nimmt den Bearbeitungsdruck von den zuständigen Stellen.

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