Bisher wurden offene Immobilienfonds von den meisten Analysehäusern in die Risikoklassen 1 und 2 (niedriges bis mittleres Risiko) eingestuft. Mit dieser Einschätzung hat der Datendienstleister und Researcher FWW Funddata Network aus München nun gebrochen und offene Immobilienfonds in die Risikoklasse 3 (hohes Risiko) abgewertet.
Als Begründung nannte das Analysehaus insbesondere die im Kern eher schlechte schlechte Liquidität von offenen Immobilienfonds. Zwar müssten neue erworbene Anteile nach der neuen Gesetzgebung mindestens 24 Monate gehalten werden (die Kündigungsfrist beträgt 12 Monate), dennoch kann es vorkommen, dass Teile des Portfolios eines offenen Immobilienfonds, die eine nachhaltige Mietrendite erzielen, zu niedrigen Marktpreisen liquidiert werden müssen – und das zum Schaden der Anleger.
Die Abwertung der Risikoklasse von offenen Immobilienfonds von niedrig bis mittel hin zu hohem Risiko hat insbesondere für Finanzvermittler und Vermögensberater ernsthafte Konsequenzen. Bei der Bewertung der Risikoneigung ihrer Kunden, greifen die Vermittler gerne auf eine Art erweiterten Fragebogen nach dem Wertpapierhandels-Gesetz zurück, welches die Haftung des Vermittlers durch eine Risikoanalyse reduziert.
Bisher konnte bei der Zusammenstellung eines Kundeportfolios die Beimischung von offenen Immobilienfonds das Gesamtrisiko reduzieren. Beispielsweise konnten zusätzlich zu Gemischtfonds mit der Risikoklasse 3, offene Immobilienfonds mit der Risikoklasse 1 oder 2 ins Portfolio gemischt werden, um das Portfolio abzusichern. Mit einer Abwertung von offenen Immobilienfonds auf Risikoklasse 3 wäre diese Option verloren. Im Gegenteil: bei einem Portfolio, welches nur aus Produkten der Risikoklasse 3 besteht, müsste der Finanzberater das Portfolio in die Risikoklasse 4 (spekulativ) einstufen, um nicht in die Haftungsfalle zu geraten.
Mit der neuen Einstufung des Risikos von offenen Immobilienfonds stehen Finanzberater sogar vor einem weiteren Dilemma. Faktisch müssen sie sich entweder gegen die neue Risikoklassifizierung oder gegen die Nutzung des Anlegerprofil-Fragebogens entscheiden, da die Angaben beim Thema offene Immobilienfonds divergieren. Beides könnte Haftungsansprüche im Schadensfall nach sich ziehen.
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