Der Investmentberater wird mit dem § 34f unter Aufsicht gestellt. Doch was sind die neuen Regelungen und worauf muss sich der Finanzanlagenvermittler einstellen?
Der erste Schritt begann bereits am 01.01.2012, dabei wurde das Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz umgesetzt. Der Berater verpflichtete sich das Produktionsinformationsblatt (PIB) für Finanzinstrumente vor Geschäftsabschluss dem Kunden in Papierform aushändigen oder auch als elektronische Version bereit zu stellen.
Zusätzlich wurden die fünf Risikoklassen der Finanzinstrumente auf sieben erweitert.
Ab dem 01.01.2013 wurden im Rahmen des Anlegereschutz- und Funktions-verbesserungsgesetzes weitere Anforderungen bezüglich der Fachkompetenz an den Anlageberater gestellt. Es gibt drei Anforderungserfüllungs-Möglichkeiten für den Berater. Entweder fällt er in die Alte-Hasen-Regelung in diesem Fall ist die Voraussetzung, den Besitz der Elaubnis nach § 34 c seit dem Jahr 2006 sowie eine lückenlose MaBV-Prüfung (Makler- und Bauträgerverordnung) nach § 16 zu erbringen.
Die zweite Möglichkeit besteht darin einen Nachweis eines gleichgestellten Berufsabschlusses bspw. Bankkaufmann/ -frau, Kaufmann für Versicherungen und Finanzen nachzuweisen.
Die dritte Möglichkeit ist eine Sachkundeprüfung bei der IHK (Ausbildung zum Finanzanlagenfachmann) bis zum 31.12.2014 zu leisten.
Ab dem 01.07.2013 gelten erweiterte Anforderungen für alle § 34f Besitzer.
Zum einem muss jeder Berater eine Vermögenshaftpflichtversicherung abschließen und zum anderen einen Nachweis über die Zuverlässigkeit über geordnete Verhältnisse erbringen, um die Voraussetzung für einen Eintrag in das IHK geführte Vermittlerregister zu erfüllen. Zusätzlich müssen Berufseinsteiger ohne § 34c den Sachkundenachweis sofort erbringen, ohne eine Übergangsfrist. Ferner gelten ab dem 01.01.2013 noch weitere zusätzliche Anforderungen in der Anlagenberatung.
Es werden WpHG-konforme (Wertpapiergesetz) Informations-, Beratungs- & Dokumentationspflichten und noch zusätzlich ein jährlicher Prüfbericht nach § 34f verlangt, was detaillierter als die bisherige MaBV-Prüfung nach § 6 ist, gefordert.
Was bedeutet die Einführung in der Praxis?
Für den Berater hat es enorme finanzielle und organisatorische Auswirkungen. Dabei muss bei jeder Empfehlung bzw. Transaktion oder auch Halteempfehlung eines Finanzproduktes alles dokumentiert werden.
Weiterhin entfällt die Prüfung gemäß § 16, was aber mit einer neuen Prüfung nach § 34f erweitert wird. Diese vertiefte Kontrolle wird von einem Wirtschaftsprüfer durchgeführt, was mit erheblichen Kosten verbunden ist.
Es gibt den Lösungsweg den erheblichen bürokratischen und monetären Aufwand zu senken, indem der Berater einem Haftungsdach beitritt.
Dieses Haftungsdach kommt der Verpflichtung zu ständigen Aktualisierung der erforderlichen Dokumente und gesetzeskonformen Unterlagen nach und verfügt über eine umfassende Vermögenshaftpflichtversicherung.
Zusätzlich wird die umfangreiche Prüfung nach § 34f über das Haftungsdach abgewickelt und die Kosten der Wirtschaftsprüfung (ca. 1000 – 1500€) werden gespart.
Die geforderte Sekundärprüfung nach § 34f können durch die Teilnahme an internen Seminaren Folge geleistet werden.
Außerdem können Beratungen außerhalb der Investmentfondsbranche angeboten werden, indem über das Haftungsdach Empfehlungen über bestehende Finanzprodukte aus dem Haftungsdach bspw. Direktanlagen (Aktien und Zertifikate) gegeben werden.
Bei einigen Haftungsdächern kann der Finanzanlagenvermittler konservative Anlagen wie Riester-Rente (Fondslösung), AAA-Anleihen, alle Rentenfonds, offene Immobilienfonds, Garantiefonds, vermögensverwaltende Fonds bzw. Depots und Aktienfonds mit vermögensverwaltenden Ansatz vermitteln.
Die Einführung der neuen Richtlinien stellt alle § 34c Besitzer vor neue Herausforderungen. Es werden viele Einzelunternehmer aufgrund der Veränderungen vom Markt verschwinden und neue Haftungsdächer entstehen.
Nun steht der Kunde an dem Punkt sich zwischen den neu entstandenen Zusammenschlüssen und den übrig gebliebenen Einzelunternehmern für einen seriösen Berater zu entscheiden.
Die Wirtschaftsauskunftei SCOREDEX bietet bei der Suche eines geeigneten Beraters die Möglichkeit Unternehmen aus der Finanz– und Versicherungsbranche nach Seriosität und Transparenz bewerten zu lassen oder aus der SCOREDEX-Transparenz-Datenbank einen ehrbaren Finanzanlagenvermittler zu finden.