A. Doran
Aufgrund der vielen schlechten Kundenerfahrungen in der Finanzanlagenberatung und der daraus resultierende Vertrauensverlust innerhalb der Branche erschwert es dem Kunden eine unvoreingenommenen Meinung zu haben und der ehrbare Berater kann nicht vom unseriösen unterschieden werden. Im Folgenden sollen anhand von Warnsignalen Betrüger besser erkannt werden:
Erster Kontakt:
Der zukünftige Kunde wird von unseriösen Finanzanlageberatern durch einen ungebeten Anruf belästigt, diese Vorgehensweise ist gesetzeswidrig.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistunsaufsicht (BaFin) schreibt dazu, dass
„Wertpapierdienstleistungsunternehmen und anderen Unternehmen ist es ausdrücklich untersagt, ein solches ‚Cold Calling‘ zu betreiben“.
Zusätzlich gilt diese Regelung auch für Faxe oder E-Mails, die Anlagetipps oder Insiderinformationen unbekannter Finanzanbietern empfehlen. Diese werden als verdächtig und bedenklich eingestuft.
Das Blaue vom Himmel versprechen:
Bei ungewöhnlich hohen Ertragsversprechungen sollten Kunden kritisch das Angebot hinterfragen und wenn nötig zusätzlich Informationen über andere Quelle beschaffen. Denn nach einer Mitteilung des Bundesverbandes für Banken gilt folgende Faustregel: „Je höher die Rendite, desto höher auch das Risiko der Anlage. Sichere Investments bringen derzeit bis zu zwei Prozent Zinsen. Zehnjährige Bundesanleihen rentieren aktuell mit etwa 1,5 Prozent. Deutlich höhere Renditegarantien sind unseriös.“
Marktübliche Verzinsungen und Renditen werden auf der Homepage der Deutschen Bundesbank transparent bekanntgegeben.
Der interessierte Anleger sollte vom serösen Finanzanlagenberater über die Dauer, die Auszahlungs- und Ausstiegsmodalitäten informiert und je nach Lebenslage beraten werden.
Hohe Courtagen:
Das vereinbarte Honorar oder die marktübliche Provision für den Anlageberater sollte dem Kunden unaufgefordert und transparent dargelegt werden.
Bei utopischen und exorbitant hohen Vermittlergebühren sollte der Kunden die Beratung als problematisch einstufen und kritisch hinterfragen.
Mit der Richtlinie MiFID II hat die Europäische Union eine Verpflichtung für Berater eingeführt, womit Provisionen präzise und exakt offengelegt werden.
Leider ist diese Norm noch nicht in Kraft getreten.
Bei Überweisungen ins Ausland ist Vorsicht geboten:
Eine Vielzahl der Akteure aus der europäischen Finanzbranche haben ihren Stammsitz in Europa, aber es gibt auch Anbieter mit einem Sitz im außereuropäischen Land.
Bei solchen Anbietern sollte der Kunde sich im Vorfeld erkundigen, wie das Unternehmen über Erfahrungsberichte oder Ratings bewertet wurde.
Laut der BaFin gibt es Kundenerfahrungen, die vom Unternehmen aufgefordert wurden für ein Investment eine Auslandsüberweisung durchzuführen.
Dabei „hat es schon Fälle gegeben, in denen das Unternehmen, dem Geld überwiesen wurde, nicht existierte oder das empfangene Geld nicht wie vereinbart oder überhaupt nicht investiert wurde.“
Der Zeitfaktor:
Berater, die ihren Kunden durch fadenscheinige Argumente unter Druck setzen, um direkt eine Geldanlage mit einer super Rendite, die „nur heute gelte“, abschließen zu können, sind als unseriös und hinterlistig einzustufen. Dazu schreibt die BaFin: „Seriöse Angebote gibt es nicht nur heute, sondern auch morgen.“
Fazit:
Bei der Finanzanlagenberatung muss der Kunde vergleichen, recherchieren, sich Zeit nehmen und kritisch reflektieren.
Denn schwarze Schafe sind überall auf dem Markt vertreten, aber eine Auswahl an weißen und ehrbaren Schafen zu finden, ist u.a. nur durch ein neutrales Rating möglich.