Strengere EU-Regelungen ziehen Ratingagenturen in die Haftung für Bewertungen

In der jüngsten Vergangenheit wurden Ratingagenturen wie Moody’s, Fitch und Standard & Poor’s oft kritisiert, durch die Herabsetzung der Kreditwürdigkeit ganzer Staaten, Finanzkrisen wie die Euro-Krise mit Ihrer Vorgehensweise verstärkt zu haben. Als Konsequenz haben die EU-Minister auf den bereits vor einigen Monaten stattgefundenen Beschluss des EU-Parlaments, der EU-Kommission und der Mitgliedsstaaten die Regeln für Ratingagenturen nun verschärft.

Wenn Ratingagenturen ein Unternehmen oder ein Land absichtlich oder fahrlässig falsch bewerten, müssen Sie in Zukunft mit Schadensersatzklagen rechnen, da Sie nach der neuen Festlegung dafür haften. Des Weiteren dürfen Ratingagenturen Staaten nur noch zu festen Terminen bewerten. Um die Unabhängigkeit der Ratings zu gewährleisten, wurden auch die Beteiligungen von und an den Agenturen begrenzt. Emittenten risikoreicher Finanzprodukte werden zusätzlich gezwungen Ihre Ratingagentur nach einigen Jahren zu alternieren. Die neuen EU-Regeln sind wohl bemerkt nur eine abgeschwächte Form der ursprünglich noch viel strenger vorgesehenen Neuerungen.

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