Bauträger: 97% aller Verträge haben Mängel

Beim bauen eines Eigenheims kann so manches schief gehen. Alleine der Gedanke daran raubt so manchem Bauherren den letzten Schlaf. Und das zu Recht, wie eine Studie des Instituts Privater Bauherren, jüngst heraus fand.

Unter dem Titel „Schlüsselfertig Bauen – Die Bauverträge mit privaten Bauherren in der Praxis“ veröffentlichte das Institut seine Ergebnisse – mit einem vernichtenden Urteil: 97 Prozent aller Bauherrenverträge mit Generalunternehmern enthalten teils gravierende Mängel. Besondere Kritik wird am mangelnden Verbraucherschutz geübt.

Die Autoren der Studie, die Berliner Rechtsanwälte Stefan Bentrop und Ingmar Benger, präsentierten ihre Ergebnisse nach Auswertung von 117 Standardverträgen zwischen 2003 und 2011. Ihr Ergebnis: gerade das Argument der Kostensicherheit, mit dem Bauträger und Generalunternehmer um Bauherren werben, trägt nicht. Im Gegenteil: „Unerwartete Zusatzausgaben aufgrund unvollständiger Leistungsbeschreibungen sind üblich“, erläutert Thomas Penningh, Präsident des Verbands Privater Bauherren (VPB).

Mängel und Unsicherheiten werden vertraglich durch Änderungsvorbehalte verschärft, die immerhin in 76 Prozent aller Verträge enthalten waren und den Unternehmen einseitige Änderungen am Leistungsumfang erlaubten. Bei 60 Prozent der Verträge galt außerdem der vereinbarte Festpreis nur für eine bestimmte Frist und konnte anschließend verändert werden. Selbst wenn Preisanpassungsklauseln vereinbart waren, seien sie häufig durch unzulässige Vorbehaltsregelungen wieder konterkariert worden, resümiert die Studie.

Insbesondere die vielen Werbeversprechen, die häufig in bunten Katalogen präsentiert werden, sind häufig nicht das Papier wert auf dem sie gedruckt wurden. Fertigstellungstermine werden nicht vertraglich verankert, „schlüsselfertige Bauten“ halten häufig nicht die Erwartungen der Bauherren und Vertragsstrafen bei Bauverzögerungen sind nur bei einem kleinen Teil der untersuchten Verträge vorgesehen. Allgemein neigen Bauträger dazu unscharfe und schwammige Formulierungen zu nutzen, die letztendlich den Bauherren der Chance berauben, seine Schäden geltend zu machen.

Zudem sind die Zahlungsbedingungen in der Regel so gestrickt, dass die Bauherren durch unangemessen hohe Vorauszahlungen benachteiligt werden. Der VPB-Präsident forderte die zuständigen Ministerien auf, aktiv zu werden. „Im Reiserecht haben wir heute einen hervorragenden Verbraucherschutz, im Bereich des privaten Bauens fehlt er noch – dabei ist das Risiko beim Bauen sicher deutlich existenzieller als bei einer Urlaubsreise.“

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